AGB

§1 Sachlicher Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen an unsere Kunden, sofern keine besonderen Vertragsbedingungen vereinbart werden. Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer, d.h. Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auf Verlangen von WorkSimple legt der Kunde innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsschluss einen Gewerbenachweis vor. Der Kunde wird hierauf bei der Bestätigung der Bestellung oder Vertragsabschluss hingewiesen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist WorkSimple berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

§ 2 Angebote, Bestellung und Vertragsabschluss

In technischen Informationen, Anzeigen, Analysen, Dokumentationen, ähnlichen Schriften und auf der Internetseite der WorkSimple enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von WorkSimple. Schriftliche Angebote der WorkSimple sind 30 Tage verbindlich, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des Angebots maßgebend. Angebote erfolgen vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung. Ein Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines nicht freibleibenden schriftlichen Angebots von der WorkSimple oder mit der schriftlichen Bestätigung einer Bestellung oder eines sonstigen Angebots des Kunden durch die WorkSimple zustande. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich kommt die Ausführung des Geschäfts durch die ahd. Als schriftlich gelten auch per E-Mail übermittelte Angebote und Bestätigungen. Nicht berechtigt zum Empfang der Service-Leistungen sind die mit dem Auftraggeber gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen.

§ 3 Zahlungsbedingungen und Preise

Der Kunde hat den von ihm erteilten Auftrag binnen 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung die darin enthaltene Einrichtungspauschale zu bezahlen, ansonsten kommt kein Vertrag zustande. Eine Zahlung ist derzeit ausschließlich durch Überweisung möglich. Sobald die vollständige Zahlung auf dem angegebenen WorkSimple-Konto gutgeschrieben ist, wird WorkSimple die Dienstleistung freischalten und ggfs. notwendige Mietgeräte versenden. Zahlungen des Kunden gelten zu dem Zeitpunkt als bewirkt, indem WorkSimple endgültig über den Zahlbetrag verfügen kann, was bedeutet, dass nicht der Buchungszeitpunkt, sondern erst der Zeitpunkt der Wertstellung auf dem Konto der WorkSimple maßgeblich ist. Bankgebühren und Kosten z.B. bei Auslandsüberweisungen trägt der Kunde, der den Zahlungsbetrag schuldet. Die Zahlungen im Rahmen eines Laufzeitvertrages erfolgen falls nicht anders schriftlich vereinbart worden sind, monatlich im Voraus.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann WorkSimple ihre Dienste sperren. Der Entgeltanspruch besteht fort zuzüglich der Kosten, Gebühren und Zinsen, die der Kunde als Verzugsschaden ebenfalls an WorkSimple zu erstatten hat. Sperrt WorkSimple eine Leistung berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder sonstigen Verstößen gegen vertragliche Verpflichtungen, kann sie die Entsperrung von der Zahlung des Verzugsschadens sowie eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von derzeit € 5.- (fünf Euro) abhängig machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.

Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann WorkSimple das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. WorkSimple kann den bis dahin angefallenen Verzugsschaden gegen den Kunden geltend machen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für WorkSimple liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Im Falle des Zahlungsverzuges kann WorkSimple Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen.

Die Preise und ggfs. Lizenzgebühren ergeben sich aus den schriftlichen Angeboten/Verträge der WorkSimple.

Kommt es zu einer Preisanpassung durch Hersteller oder Erfüllungsgehilfen deren Produkte oder Services zur Erbringung des WorkSimple Service genutzt werden zu Preisanpassungen, ist WorkSimple berechtigt, den diese Produkte betreffenden Anteil der Vergütung anzupassen.

§ 4 Versand und Austausch von Mietgeräten

Versandkosten sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Die Wahl der Versandart erfolgt im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen oder nach Wunsch des Kunden. Bei Teillieferungen, die durch WorkSimple veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, können zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet werden. Die Gefahr für die Lieferung und einer Austauschlieferung der Mietsache trägt WorkSimple.

Die Kosten für den Erstversand sowie Ersatzlieferungen von Mietgeräten gehen zu Lasten von WorkSimple. Sollte in der Laufzeit des Vertrags ein Defekt der Mietsache auftreten sind die Kosten des Rückversands der Mietsache an WorkSimple durch den Kunden zu tragen. Die entstehenden Kosten für die Rücksendung sowie die Gefahr der Rücksendung der Mietsache nach Beendigung der Laufzeit trägt der Kunde.

§ 5 Mietgegenstände

Liegt ein Defekt an der Mietsache vor ist der Kunde berechtigt ein vergleichbares Austauschgerät zu erhalten. Der Austausch des Mietgegenstands erfolgt durch die WorkSimple unverzüglich. Auf Grund der Verzögerung des Austauschs durch Versanddienstleister entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Die Mietgegenstände sind nach Beendigung des Vertrags ohne Aufforderung zurückzusenden. Die Rücksendung muss spätestens 14 Tage nach Beendigung des Vertrags erfolgen. Durch Ausbleiben der Rücksendung entsteht der WorkSimple ein finanzieller Schaden, da die Hardware nicht für andere Verträge verfügbar ist. Erfolgt die Rücksendung der Mietsachen nicht fristgemäß ist WorkSimple berechtigt die aus dem Vertrag entstandenen monatlichen Kosten bis zur Rücksendung weiterhin zu berechnen. Daraus entsteht kein Leistungsanspruch für den Kunden. Der Vertrag wird durch die weitergehende Berechnung der Kosten nicht verlängert.

Die WorkSimple behält sich bei Schäden am Mietgegenstand vor, Schadenersatz in Höhe einer Neubeschaffung des Gerätes oder des Nachfolgemodells dem Endkunden in Rechnung zu stellen sofern dieses auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist.

Schäden an der Mietsache sind durch die WorkSimple zu dokumentieren. Die Dokumentation der Schäden wird dem Kunden mit der Rechnung zur Verfügung gestellt.

Der Kunde stellt die notwendige Stromversorgung der Mietgegenstände kostenneutral bei.

§6 Liefer-/Leistungstermine und Fristen

Soweit nicht anders vereinbart, werden Bestellungen innerhalb von 10 Werktagen nach Zustandekommen eines Vertrags mit der WorkSimple, unter Berücksichtigung einer Hersteller-Verfügbarkeitsprüfung, an den Kunden ausgeliefert. Im Übrigen sind Termine und Fristen für Lieferungen und (Kundendienst-)Leistungen von WorkSimple sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen den Parteien ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.

Ein Beschaffungsrisiko für die Waren übernimmt WorkSimple nicht. Ist der Gegenstand trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäfts durch WorkSimple nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, informiert WorkSimple den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist WorkSimple von der Leistungspflicht befreit und kann bei fehlender Lieferbarkeit vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn WorkSimple die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat. Sollte WorkSimple zurücktreten wollen, übt sie das Rücktrittsrecht unverzüglich aus. Bereits gezahlte Beträge erstattet WorkSimple im Falle des Rücktritts dem Kunden unverzüglich. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn WorkSimple die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat.

Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung, die auf ein leicht fahrlässiges Verhalten von WorkSimple zurückzuführen sind, beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 0,5%, max. jedoch auf 5% des betreffenden Rechnungswertes. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie sind wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzbar.

§ 7 Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, WorkSimple bei der Erfüllung ihrer Vertragspflichten im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen. Der Kunde benennt WorkSimple eine Kontaktperson, die den Mitarbeitern von WorkSimple zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, alle Erklärungen im Rahmen der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung abzugeben und entsprechende Erklärungen der WorkSimple entgegenzunehmen. Der Kunde muss auftretende Fehler unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems melden. Die Meldung kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am nächsten Werktag in Textform (E-Mail) zu wiederholen.

Leistungsübergabepunkt ist der Router-Ausgang des von uns genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite muss der Kunde selbst auf eigene Rechnung Sorge tragen.

Der Kunde ist Eigentümer der von ihm eingesetzten spezifischen Software-Produkte und stellt diese im Rahmen des WorkSimple Service kostenneutral bei. Dieses schließt das Installationsmedium und die jeweiligen Lizenz-Schlüssel ein.

Bei der Nutzung sind alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten. Untersagt ist, Daten oder Inhalte auf Server von uns zu übertragen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

Der Kunde übermittelt nur solche Daten welche frei von Computerviren oder anderem schädlichen Code sind. Es werden weder Software noch andere Techniken oder Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung des WorkSimple Service verwendet werden, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit zu beeinträchtigen.

§ 8 Serviceumfang und Wartung

WorkSimple leistet Support und Wartung. Dies sind die Beratung, Anleitung und sonstige Unterstützung bei konkreten Problemstellungen, welche sich bei der Erhaltung der Einsatzfähigkeit der IT-Systeme auf der IT-Anlage des Kunden ergeben. Die WorkSimple ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Service-Leistungen Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Kunde kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen und nur aus einem wichtigen, in der Person oder Qualifikation des Dritten liegenden, Grund widersprechen.

Dem Kunden ist bewusst, dass keine Software frei von Fehlern ist und dass die WorkSimple, trotz aller Bemühungen im Rahmen des betriebswirtschaftlich sinnvollen, möglicherweise nicht in der Lage ist, jede Support- oder Wartungsanfrage vollständig zu beantworten. Die WorkSimple gibt deshalb keine Garantien hinsichtlich der Lösbarkeit einer Anfrage.

Üblicherweise ist der WorkSimple Service auch außerhalb der Betriebszeiten verfügbar (365 Tage, 24h), es besteht jedoch kein Anspruch hierauf. Soweit aus dringenden, unaufschiebbaren technischen Gründen ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Betriebszeiten erforderlich werden, mit der Folge, dass der Service in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht, werden wir nach Möglichkeit rechtzeitig mittels E-Mail an die von Ihnen genannte Adresse informieren.

Für den Service gelten die folgenden Servicelevel:
• Betriebszeit: Montag – Freitag, 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
• Wartungszeiten: grundsätzlich außerhalb der Betriebszeit
• Verfügbarkeit während der Betriebszeiten: min. 98 % im Mittel eines Kalendermonats.

Bei Fehlermeldungen werden die nachfolgend beschriebenen Aktivitäten innerhalb der Reaktionszeit durchgeführt. Die Reaktionszeit ist abhängig von der Fehlerklasse; es gelten folgende Fehlerklassen.

Fehlerklasse 1: Ein produktiver Einsatz des WorkSimple Service ist nicht oder nur erheblich eingeschränkt möglich oder wesentliche Leistungsmerkmale werden verfehlt.
Fehlerklasse 2: Die Kernfunktionalität ist gewährleistet, es liegt jedoch ein wesentlicher Fehler in einem Teil vor, der das Arbeiten mit diesem Teil verhindert oder erheblich einschränkt.
Fehlerklasse 3: Alle übrigen Fehler

Innerhalb der Reaktionszeiten legt WorkSimple einen Vorschlag für die Behebung eines gemeldten Fehlers vor. Er umfasst folgendes:
• Darstellung der Ergebnisse der durchgeführten Analyse
• Darstellung der Auswirkungen auf andere Funktionalitäten (Kritikalität)
• Vorschlag einer Vorgehensweise, um den Fehler zu beheben

Die nachfolgende Auflistung stellt die Reaktionszeit pro Fehlerklasse dar.
Fehlerklasse 1: 8 Stunden
Fehlerklasse 2: 2 Werktage
Fehlerklasse 3: 3 Werktage

WorkSimple ist nicht verpflichtet in folgenden Fällen Supportleistungen zu erbringen:
• bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen des Arbeitsplatzes des WorkSimple Service beruhen
• für andere Software (insbesondere Fremdsoftware, die auf dem im Rahmen des Service bereitgestellten Kundensystemen eingesetzt wird)
• bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung des WorkSimple Service oder auf Bedienungsfehlern beruhen, sofern die Bedienung nicht in Übereinstimmung mit der Dokumentation vorgenommen wird
• bei Nutzung des WorkSimple Service auf anderen als den in den Produkten vorgesehenen Hardware- und Betriebssystemumgebungen
• in Form von Vor-Ort-Einsätzen von unseren Mitarbeitern.

WorkSimple ist berechtigt, solche Leistungen als gesonderte Beauftragung zu behandeln und zu den Nutzungsgebühren für den WorkSimple Service entsprechend den jeweils gültigen Stunden-Sätzen in Rechnung zu stellen.

§ 9 Rücktritt

Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern in Bezug auf Leistungen, Menge und Nebenleistungen, die auf der Webseite von WorkSimple angeboten werden, ist WorkSimple zum Rücktritt berechtigt. Im Übrigen gelten die Allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

§ 10 Rechte bei Mängeln

Wird der in §8 aufgeführte Service Level für die Dauer von drei (3) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder von drei (3) Kalendermonaten innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Kalendermonaten unterschritten (Verfügbarkeit während der Betriebszeit unter 98%) und haben wir dies zu vertreten, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

In anderen Fällen nicht vertragsgemäßer Leistung sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Falls die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, kann eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt werden. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist stehen die gesetzlichen Rechtsbehelfe zur Verfügung, wobei die Aufhebung des Vertrages (Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung) nur eröffnet ist, wenn es sich bei den Mängeln um Fehler der Fehlerklassen 1 oder 2 handelt.

Die Verjährungsfrist für Rechte bei Mängeln beträgt zwölf (12) Monate.

§ 11 Gewährleistung

Unbeschadet spezieller Regelungen zur Gewährleistung und Haftung, gilt in Fällen einer Pflichtverletzung von WorkSimple folgendes:

  1. Der Kunde setzt WorkSimple zur Beseitigung eines Mangels oder einer Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungs- bzw. Beseitigungsfrist, die im Regelfall zwei Wochen nicht unterschreiten sollte. Erst nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. den Mietvertrag kündigen und/oder Schadensersatz verlangen.
  2. Unbeschadet der Regelung in §11 Ziffer 6 kann der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch WorkSimple geltend machen. Entsprechend ist der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 in Verbindung mit § 281 BGB), sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 in Verbindung mit § 286 BGB), auf das negative Interesse begrenzt. Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistungen (§ 282 BGB) ist – unbeschadet der Regelung in §11 Ziffer 6 – auf die Höhe des Kaufpreises/Mietzinses begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (und -möglichkeit) ist ausgeschlossen.
  3. Das Recht zum Rücktritt bzw. zur Kündigung und der Anspruch auf Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln.
  4. Der Kunde hat den eingetretenen Schaden dem Grund und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.
  5. Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (vgl. §11 Ziffer 6) ist die Haftung zudem auf typischer Weise vorhersehbare Schäden sowie einen typischer Weise vorhersehbaren Schadensumfang begrenzt; die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden (z. B. Produktionsausfall oder sonstige Ausfallkosten) und entgangener Gewinn, ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  6. Die unter § 11 Ziffern 1 bis 5 aufgeführten Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von WorkSimple oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder bei Nichteinhaltung von Beschaffenheitsgarantien, in Fällen des Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aufgrund der grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
  7. Bei einem von WorkSimple verschuldeten Datenverlust haftet WorkSimple der Höhe nach begrenzt auf die Kosten, die bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten entstanden wären, insbesondere die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.
  8. Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich, oder ist der zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigende Umstand während des Annahmeverzugs des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt bzw. die Kündigung ausgeschlossen.
  9. WorkSimple kann in Fällen nicht selbst hergestellte Produkte die von Seiten der WorkSimple gegen den Hersteller bestehenden Schadensersatzansprüche an den Kunden abtreten und ihn bezüglich der Schadensersatzansprüche zunächst an den Hersteller verweisen. WorkSimple wird den Kunden hierbei nach bestem Vermögen unterstützen. In diesem Fall haftet WorkSimple nur für Schäden, wenn und soweit der Kunde den Hersteller wegen der an ihn abgetretenen Schadensersatzansprüche der WorkSimple gerichtlich erfolglos in Anspruch genommen hat.

§ 12 Softwareüberlassung

Softwareprodukte sowie Betriebssysteme von Drittfirmen, die von der WorkSimple geliefert werden (Fremdsoftware), werden von dieser grundsätzlich auf der Basis und zu den Bedingungen eines zwischen der Drittfirma und dem Kunden gesondert abzuschließenden Softwareüberlassungs- und Lizenz-Vertrages weitergegeben. Für Fremdsoftware übernimmt die WorkSimple keine Gewähr.

§ 13 Datenschutz

Der Kunde ermächtigt WorkSimple und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden sowie die Kundendaten in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TDMG), soweit jeweils einschlägig, sowie in Übereinstimmung mit den Vorgaben der anliegen-den vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
WorkSimple speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und evtl. Reklamationen. Ferner ist WorkSimple berechtigt, die E-Mail-Adresse des Kunden für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und mit Einwilligung des Kunden für E-MailWerbung zu nutzen. WorkSimple sichert sämtliche Daten, soweit dies mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist, wirksam gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Zerstörung oder Verlust, unerlaubter Übermittlung, anderweitiger unerlaubter Verarbeitung und sonstigem Missbrauch.
Sofern eine Gefährdung von Daten und dem WorkSimple Service auf andere Weise nicht mit technisch und wirtschaftlich angemessenem Aufwand oder nicht Erfolg versprechend beseitigt werden kann, ist WorkSimple berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten in
Ausnahmefällen zu löschen. WorkSimple wird den Kunden in solchen Fällen telefonisch oder per E-Mail an die uns genannte E-Mail-Adresse unverzüglich von dieser Absicht in Kenntnis setzen.

WorkSimple UG (haftungsbeschränkt)
Kalkofen 7
59519 Möhnesee
Geschäftsführer:
Marco Gisbertz
Thomas Drewermann
Fon: +49 2924 6798868
Mail: kunde@worksimple.de

WorkSimple gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Vertragserfüllung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der Löschung oder Kündigung ausgenommen sind Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke. Ausführliche Informationen zum Datenschutz stehen dem Kunden auf der Webseite von WorkSimple unter dem Menüpunkt Datenschutz jederzeit zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten
Kenntnisse – soweit es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse und insbesondere um Informationen oder Unterlagen handelt, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden (nachfolgend als „vertrauliche Informationen“ bezeichnet – auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, Dritten nicht offenbaren und nur für die Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von WorkSimple gehören auch Einzelheiten des Vertragsinhaltes.
Der Kunde wird vertrauliche Informationen im Sinne des vorgehenden Absatzes Mitarbeitern nur zugänglich machen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages bzw. zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu vertraulichen Informationen gewährt, über die Pflicht zur Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung verpflichten. Die WorkSimple erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten im Auftrag des Kunden. Der Kunde bleibt im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der auftragsgemäßen Erhebung, Verarbeitung, Weitergabe und Nutzung der Daten verantwortlich. Die WorkSimple darf die Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und nur in dem dafür erforderlichen Umfang verarbeiten. Die WorkSimple darf die Daten des Kunden nicht für andere Zwecke verarbeiten.
Die WorkSimple hat innerhalb des ihr gemäß diesem Vertrag zugewiesenen
Verantwortungsbereichs die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um die Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Die WorkSimple wird die Organisation der von ihr zu verantwortenden Prozesse so gestalten, dass sie den Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden und gewährleistet ist, dass vom Kunden übertragene Daten nur entsprechend der durch den Kunden erteilten Weisungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

§ 14 Exit-Regelung und Datenherausgabe

Die WorkSimple erwirbt an den Daten des Kunden und der Leistungsberechtigten keine Rechte und ist auf Verlangen des Kunden, spätestens aber bei Beendigung des Vertrages zur Herausgabe der Daten in einem mit dem Kunden abzustimmenden gebräuchlichen Datenformat verpflichtet. Die WorkSimple verpflichtet sich gegenüber dem Kunden nach Ablauf des Vertrages eine Sicherung der Daten auf ein dann aktuell gültiges, von der WorkSimple verwendetes Format zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen. Die WorkSimple löscht anschließend alle Daten des Kunden unwiderruflich.

§ 15 Fernzugriff

Der Kunde räumt der WorkSimple Remote-/Fernzugriffsrechte ein, die die WorkSimple zur Durchführung dieses Vertrages benötigt. Die WorkSimple darf von diesen Zugriffsrechten nur in dem für die Durchführung des Vertragsverhältnisses tatsächlich erforderlichen Umfang Gebrauch machen.

§ 16 Ausfuhrbestimmungen

Der Kunde wird für den Fall des (Re-)Exports der von WorkSimple gelieferten Produkte die entsprechenden deutschen und spezifischen ausländischen Bestimmungen beachten und seine Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des (Re-) Exports deutsche und spezifischer ausländische Ausfuhr- bzw. Einfuhrbestimmungen gelten. Verstößt der Kunde gegen irgendeine Ausfuhrkontrollbestimmung, haftet er gegenüber WorkSimple unbeschränkt.

§ 17 Sonstiges

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige Einwilligung von WorkSimple an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht im Falle von Geldforderungen des Kunden gegenüber WorkSimple.

Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von WorkSimple an Dritte übertragen. Gegen Ansprüche von WorkSimple kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten, zur Entscheidung reif oder rechtskräftig ist.

Der Kunde ist berechtigt, Transport-Verpackungen an WorkSimple zurückzugeben. Das Verpackungsmaterial muss sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungsmaterialien sortiert sein. Andernfalls ist WorkSimple berechtigt, vom Kunden die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.